Individuelle Betreuungsleistungen IBB bewusst gestalten
Mit der Umsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA) sind die Kantone in der Pflicht, die Betreuungsleistungen für Menschen mit einer Beeinträchtigung zu finanzieren. Die Einrichtungen sollen angemessen entschädigt werden. Viele Kantone wählen dazu ein Einstufungssystem, das den individuellen Betreuungsaufwand erfasst.
Das Ziel des IBB-Einstufungssystems besteht darin, Leistungen transparent und vergleichbar zu machen sowie eine Grundlage für die leistungsorientierte Finanzierung zu schaffen. Der Betreuungsaufwand wird anhand von Indikatoren in Punkten quantifiziert und diese Wertungen führen zu entsprechenden IBB-Stufen.
Seit vielen Jahren überprüfen wir regelmässig im Auftrag von Kantonen die Einschätzungen der Einrichtungen.
• Wir unterstützen die Kantone bei der Einführung des IBB-Systems
• Wir unterstützen die Kantone bei der Prüfung der Einschätzungen der Einrichtungen
• Wir schulen das Personal der Einrichtung in der Anwendung von IBB