Individueller Betreuungsbedarf IBB

Ihr Kanton setzt das System der Individuellen Betreuungsleistungen IBB voraus? Schiess war bereits bei der Entwicklung von IBB beteiligte Partei und stehen noch heute mit unserer langjährigen Expertise fachkundig zur Verfügung: Für Schulungen, bei der Einführung von IBB in Organisationen oder bei der Überprüfung im Auftrag der Kantone.

Individuelle Betreuungsleistungen IBB bewusst gestalten

Mit der Umsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA) sind die Kantone in der Pflicht, die Betreuungsleistungen für Menschen mit einer Beeinträchtigung zu finanzieren. Die Einrichtungen sollen angemessen entschädigt werden. Viele Kantone wählen dazu ein Einstufungssystem, das den individuellen Betreuungsaufwand erfasst.

Das Ziel des IBB-Einstufungssystems besteht darin, Leistungen transparent und vergleichbar zu machen sowie eine Grundlage für die leistungsorientierte Finanzierung zu schaffen. Der Betreuungsaufwand wird anhand von Indikatoren in Punkten quantifiziert und diese Wertungen führen zu entsprechenden IBB-Stufen.

Seit vielen Jahren überprüfen wir regelmässig im Auftrag von Kantonen die Einschätzungen der Einrichtungen.

• Wir unterstützen die Kantone bei der Einführung des IBB-Systems
• Wir unterstützen die Kantone bei der Prüfung der Einschätzungen der Einrichtungen
• Wir schulen das Personal der Einrichtung in der Anwendung von IBB

Tauschen wir uns über Ihre Herausforderungen aus.

Bei uns steht Ihr Anliegen im Mittelpunkt. Wir bieten Ihnen die Gelegenheit zu einem unverbindlichen Erstgespräch, in dem wir gemeinsam Ihre aktuellen Herausforderungen analysieren und passende Lösungsansätze erarbeiten können.

Nutzen Sie die Chance, massgeschneiderte Beratung und Unterstützung zu erhalten, die speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

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